Das Paket beinhaltet:
- 2 Übernachtungen in einem komfortablen Zimmer
- 2 Frühstücke in Buffetform
- 2 gruselige Abendessen in Buffetform (Verkleidungen sind willkommen!)
- unbegrenzter Zugang zum Wellness & SPA Bereich (Schwimmbad, Jacuzzi, Trockensauna und Dampfbad)
- Spielzimmer für die Kleinsten, Billard- und Tischtennistische
Halloween-Attraktionen:
- Begrüßungsgetränke für Erwachsene (Glühwein oder Herbsttee)
- Begrüßungsgetränk für Kinder (heiße Schokolade mit Marshmallows)
- gruseliger Filmabend für die Kleinsten mit schaurigen Snacks (17:30–19:00)
- schreckliches Kino für Erwachsene mit blutigen Snacks (19:30–21:00)
- nächtliche Entspannung im SPA bis Mitternacht – bei Kerzenschein, mit aromatischem Peeling und Maske
als Geschenk
Samstag voller Eindrücke:
- „Die Knochen werden bewegt“ – Aqua-Aerobic und Schaumparty im Pool
- kreative Workshops – Kürbislaternen ausschneiden, Gesichtsbemalung
- Lagerfeuer mit Geistern – Marshmallows und Würstchen grillen
- gruselige Party! – blutige Drinks, magische Mixturen, Spaß mit Dracula
Verkleidungen sind willkommen!
BONUS: 20% Rabatt auf jede zusätzliche Übernachtung ab Standardpreis
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne:
recepcja@hotelwolin.pl
Tel. +48 91 328 10 35
Der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten im Suite-System ist Elbest Sp. z o.o. Details.
„In unserer Einrichtung kümmern wir uns um die Sicherheit der Kinder.
Deshalb werden wir Sie bei der Anmeldung bitten, Ausweisdokumente vorzulegen und die persönlichen Daten der Kinder anzugeben, die bei Ihnen sein werden. Außerdem verlangen wir den Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung oder einer anderen Beziehung zu der erwachsenen Person, mit der das Kind in unserer Einrichtung zusammen ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Wohl unserer jüngsten Gäste!
Ausführliche Informationen unter folgendem Link:
https://www.phh.pl/app/uploads/2024/10/STANDARDY-OCHORNY-MALOLETNICH.pdf
Rechtsgrundlage: Art. 22c Abs. 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung sexueller Straftaten und zum Schutz Minderjähriger.”