HAUSORDNUNG
Hotel wolin
Hotel wolin
Bitte lesen Sie dies
I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
II. DATENSCHUTZ
III SCHUTZ VON MINDERJÄHRIGEN
In unserem Hotel sind wir um die Sicherheit der Kinder besorgt. Daher werden wir Sie beim Einchecken bitten, Ihre Ausweispapiere vorzulegen und persönliche Angaben zu den Kindern zu machen, die zusammen mit Ihnen untergebracht werden. Darüber hinaus benötigen wir einen Nachweis über den Verwandtschaftsgrad oder eine andere Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem das Kind in unserem Hotel untergebracht wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Schutz und Wohlergehen unserer jüngsten Gäste! Details finden Sie auf: https://www.phh.pl/app/uploads/2024/10/STANDARDY-OCHORNY-MALOLETNICH.pdf Gesetzesgrundlage: Art. 22c Abs. 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und zum Schutz von Minderjährigen.
IV. NUTZUNG VON WIFI DURCH MINDERJÄHRIGE
Gemäß Art. 22 c Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 über den Schutz von Minderjährigen (Minderjährigenschutzgesetz) weisen wir Sie darauf hin, dass Minderjährige das Internet nur unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigten nutzen dürfen. Bitte achten Sie darauf, dass Minderjährige das Internet sicher, verantwortungsbewusst und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung nutzen, um sie vor unangemessenen Inhalten und Gefahren im Netz zu schützen.
V. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Hotel Wolin*** stimmen Sie dieser Hausordnung zu.
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt!